Wir bieten Ihnen gutachterliche und planerische Leistungen der Gartendenkmalpflege für historische Freiräume und Freiraumverbundsysteme in Stadt und Landschaft an. Unsere Kompetenzen umfassen das gesamte Spektrum der Gartendenkmalpflege:
Das Parkpflegewerk (Gartendenkmalpflegerische Zielplanung) ist das seit Jahrzehnten bewährte Planungsinstrument der Gartendenkmalpflege, mit dem ein langfristiges Pflege- und Entwicklungsprogramm für eine denkmalgeschützte Anlage aufgestellt werden kann. Auf Basis einer quellengestützten Aufarbeitung der Entwicklungsgeschichte und einer detaillierten Bestandserfassung erfolgt die Ableitung der denkmalpflegerischen Zielsetzung und eine Maßnahmen- und Pflegeplanung. Der Aufstellungsprozeß des Parkpflegewerks wird von einem Fachgremiun sowie ggf. unter Einbindung der Politik und Öffentlichkeit begleitet. So entsteht eine praxisnahe und mit allen Zuständigkeiten abgestimmte Rahmenplanung zur werterhaltenden Pflege und Entwicklung des Gartendenkmals, die Verlusten vorbeugen kann und aufzeigt, wie sich finanzielle und personelle Ressourcen am besten einsetzen lassen.
Im Rahmen der Stadtplanung sowie der Bauleit- und Baugenehmigungsplanung sind die Belange der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Gartendenkmalpflegerische Fachbeiträge können dazu dienen die Erhaltungskriterien eines Gartendenkmals und dessen städtebaulichen Bezüge in den Planungsprozeß einzubinden. Ein weiteres Planungsinstrument ist der gesamtstädtische Denkmalpflegeplan zur Integration der denkmalpflegerischen Zielsetzungen in die Stadtentwicklungsplanung.
Über ein Denkmalgutachten werden die Denkmaleigenschaften einer Anlage nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes geprüft. Die Anlagengeschichte wird aufgearbeitet und die Bestandssituation auf die erhaltene Substanz der historisch nachweisbaren Gestaltungsintention hin bewertet. Im Vergleich mit typähnlichen Objekten und unter gartenkunsthistorischer Einordnung wird die Originalität der Anlage aufgezeigt. Zum Abschluss erfolgt eine Bewertung der Denkmaleigenschaften und Aussagen zum Schutzumfang. Das Gutachten dient den Denkmalbehörden zur Vorbereitung des Eintragungsverfahrens.
Nach Festlegung bestimmter Auswahlkriterien können für Denkmalbehörden Teilinventare erstellt werden, um potentiell denkmalwerte Anlagen zu erfassen sowie vorhandene Inventare zu ergänzen. Häufig sind die Eigenschaften und der Umfang von Gartendenkmälern in den Denkmallisten lückenhaft beschrieben. Eine Nachinventarisation mit detailierter Erfassung und Darstellung der denkmalkonstituierenden Eigenschaften und Bestandteile des Gartendenkmals bietet Eigentümern, Planern und Denkmalbehörden eine wichtige Arbeits- und Entscheidungsgrundlage für die angewandte Gartendenkmalpflege.
Vor der Maßnahmenumsetzung erfolgt eine planerische Vertiefung über eine Entwurfs- und Ausführungsplanung auf Grundlage der gartendenkmalpflegerischen Zielstellung. Je nach Erhaltungszustand kann es sich dabei um eine eine Restaurierung, Sanierung, Wiederherstellung oder Ergänzung neuer Strukturen handeln. Das Büro ELKE LORENZ Landschaftsarchitektin bietet alle Leistungsphasen einer Objektplanung nach HOAI an. Bei der Umsetzung von Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen kann eine Beratung oder ein begleitendes Monitoring hilfreiche Unterstützung bieten. Die Bewertung der Verkehrssicherung an Gehölzen (FLL-Baumkontrolle) sowie Konzepte zur Regeneration von Vegetationsbeständen (z.B. Alleensanierung) und Gewässerstrukturen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Fachbüros.
Die Vermittlung von Inhalten der Gartenkunst und Gartendenkmalpflege im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiges Aufgabenfeld der Gartendenkmalpflege. Über Parkführungen, Vorträge und visuelle Medien werden die Besonderheiten des Gartenkunstwerks vermittelt und so das Verständnis für den Werterhalt und die dafür notwendigen Maßnahmen geweckt. Mit dem LWL - Amt für Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen wurden Parkpflegeseminare für Ehrenamtliche durchgeführt.